Mietverwaltung:
Die Hauptaufgabe der Mietverwaltung ist die Bewirtschaftung von Wohnungs- u. Teileigentum (TE: Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen z. B. Kellerabteile). Mit der Betreuung des Sondereigentums, also der einzelnen Wohnung oder Gewerbeeinheit vertritt der Miethausverwalter den Eigentümer und handelt für Ihn in allen Mietangelegenheiten.
Der Verwaltungsservice umfasst:
- Akquisition der Mieter durch eigene Internetpräsenz, Schaltung von Inseraten in Zeitungen und Internetportalen
- Durchführung der Wohnungsbesichtigungen mit Mietinteressenten
- Auswahl der Mieter mit Bonitätsprüfung
- Vorbereitung und Abschluss von Mietverträgen und Kündigungen
- Übergabe / Abnahme des Objekts mit Mängelprotokoll
- Übernahme sämtlicher Korrespondenz mit den Mietern
- Überwachung der Mieteingänge durch Online-Banking
- Anpassung der Mieten / Mieterhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
- Mahnwesen
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung für Eigentümer und Mieter unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, mit Verrechnung der Nach- oder Rückzahlung
Selbstverständlich übernehme ich auch Teile des aufgeführten Leistungsbildes entsprechend der Bedürfnisse der Auftraggeber!
Ihr Vorteile:
Effektive Abwicklung, Zeit- und Stressersparnis bei Mieterhandling durch einen Fachmann!